Die Lebensgemeinschaft Sonnhalde ist ein Kleinheim mit vierzehn Plätzen und versteht sich als soziales Zuhause auf Zeit für Kinder im Alter von 0 - 17 Jahren. Sie ermöglicht auch bei angezeigten Kinderschutzmassnahmen einen angemessenen Kontakt zu den Eltern. Durch bedarfsgerechte Angebote setzt sich die LGS für Kinder ein, die vorübergehend oder dauerhaft nicht bei den Eltern wohnen können. Sie bietet stationäre, teilstationäre sowie ambulante Angebote an.

Die Aufnahme des Kindes erfolgt  im Säuglings- oder Kleinkindesalter. Die Dauer des Aufenthalts richtet sich nach individuellem Bedarf. Die Eltern werden entsprechend ihren Möglichkeiten in den Betreuungsprozess einbezogen. Das Ziel ist die Beziehung zum Kind zu festigen und elterliche Fähigkeiten auszubauen.

Die Lebensgemeinschaft ist 24 Stunden an 365 Tagen geöffnet. Sie untersteht der Bewilligung und Aufsicht des Kantonalen Jugendamtes.

Als Teil des Trägervereins LGS ist die Lebensgemeinschaft Sonnhalde ein Non-Profit Unternehmen um Dienst der Gesellschaft und der Öffentlichkeit.

Weitere Informationen unter https://sonnhalde.org 

 

Spenden für benachteiligte Kinder

Die Organisatoren des WALDROCK-OPEN-AIRs haben sich vor Jahren die Unterstützung benachteiligter Kinder zum Ziel gesetzt. Alles, was am WALDROCK geschieht, wird in Fronarbeit geleistet. Musiker, Helfer, Organisatoren. Jeder, der in irgendeiner Form einen Beitrag leistet, verzichtet auf Lohn, Gage usw.

Ein Teil des aus der Verkauf von Speisen und Getränken erwirtschafteten Erlöses geht direkt an eine Institution, welche benachteiligte Kinder betreut.

Die Spende kommt vollumfänglich und direkt den Kindern zu gute, sei es in Form von Kleidern, Finanzierung eines gemeinsamen Ausflugs, Weihnachts- und/oder Geburtstagsgeschenke, Beschaffung dringend nötiger heilpädagogischer Spielzeuge oder ähnlichem, und wird durch die Organisatoren persönlich überwacht.

Hinweise auf mögliche Spendenempfänger sind ausdrücklich erwünscht und direkt an einen der Organisatoren zu richten. 

Du möchtest uns deine Spende direkt überweisen? Kein Problem! Hier unsere Daten: 

Spenden ganz einfach via TWINT:

 

 

Oder per Banküberweisung:

Berner Kantonalbank AG

3001 Bern

 

Zugunsten von:

Waldrock

Inkwilstrasse 3

3373 Röthenbach bei Herzogenbuchsee

IBAN: CH39 0079 0016 9319 9429 6

 

Zahlungszweck: Spende Kinderheim

  

Bisher unterstützte Organisationen:

2022 - Lebensgemeinschaft Sonnhalde, Wynigen

2019 - Wohngruppe Wolf, Niederwangen

2018 - Heilpädagogische Sonderschule, Balsthal

2017 - Lindenacker, Rütschelen

2016 - Blumenhaus, Buchegg

2016 - Kinderheim Lerchenbuehl, Burgdorf

2015 - Böglihuus, Derendingen

2015 - Kinderheim Friedau, Koppigen

2014 - Foyer Allalin, Oberbipp und La Neuveville

2013 - Kinderheim, Kriegstetten

2012 - Heilpädagogische Sonderschule, Huttwil

2011 - Trittbrett, Aarau

2010 - Heilpädagogisches Schulzentrum, Olten

2009 - Kinderheim Bachtelen, Sonderpädagogisches Zentrum für Verhalten und Sprache, Grenchen

2008 - Huus am Schärme, Hägendorf

2007 - Heilpädagogische Gesellschaft Schmätterling, Langenthal

2006 - Schulheim Lerchenbuehl, Burgdorf

2005 - Kinderheim Friedau, Koppigen

2004 - Stärngucker, Oberönz

2003 - Kinderheim, Deitingen

2002 - Stiftung Villa Erica, Nebikon

2001 - Kinderheim, Kriegstetten

2000 - Heilpädagogische Sonderschule, Balsthal

1999 - Heilpädagogische Sonderschule, Balsthal

1998 - Heilpädagogische Sonderschule, Schwarzenbach b.Huttwil

1997 - Paraplegikerzentrum, Nottwil

1996 - Paraplegikerzentrum, Nottwil

1995 - Kinderheim Schoren, Langenthal