Die Lebensgemeinschaft Sonnhalde ist ein Kleinheim mit vierzehn Plätzen und versteht sich als soziales Zuhause auf Zeit für Kinder im Alter von 0 - 17 Jahren. Sie ermöglicht auch bei angezeigten Kinderschutzmassnahmen einen angemessenen Kontakt zu den Eltern. Durch bedarfsgerechte Angebote setzt sich die LGS für Kinder ein, die vorübergehend oder dauerhaft nicht bei den Eltern wohnen können. Sie bietet stationäre, teilstationäre sowie ambulante Angebote an.
Die Aufnahme des Kindes erfolgt im Säuglings- oder Kleinkindesalter. Die Dauer des Aufenthalts richtet sich nach individuellem Bedarf. Die Eltern werden entsprechend ihren Möglichkeiten in den Betreuungsprozess einbezogen. Das Ziel ist die Beziehung zum Kind zu festigen und elterliche Fähigkeiten auszubauen.
Die Lebensgemeinschaft ist 24 Stunden an 365 Tagen geöffnet. Sie untersteht der Bewilligung und Aufsicht des Kantonalen Jugendamtes.
Als Teil des Trägervereins LGS ist die Lebensgemeinschaft Sonnhalde ein Non-Profit Unternehmen um Dienst der Gesellschaft und der Öffentlichkeit.
Weitere Informationen unter https://sonnhalde.org
Spenden für benachteiligte Kinder
Die Organisatoren des WALDROCK-OPEN-AIRs haben sich vor Jahren die Unterstützung benachteiligter Kinder zum Ziel gesetzt. Alles, was am WALDROCK geschieht, wird in Fronarbeit geleistet. Musiker, Helfer, Organisatoren. Jeder, der in irgendeiner Form einen Beitrag leistet, verzichtet auf Lohn, Gage usw.
Ein Teil des aus der Verkauf von Speisen und Getränken erwirtschafteten Erlöses geht direkt an eine Institution, welche benachteiligte Kinder betreut.
Die Spende kommt vollumfänglich und direkt den Kindern zu gute, sei es in Form von Kleidern, Finanzierung eines gemeinsamen Ausflugs, Weihnachts- und/oder Geburtstagsgeschenke, Beschaffung dringend nötiger heilpädagogischer Spielzeuge oder ähnlichem, und wird durch die Organisatoren persönlich überwacht.
Hinweise auf mögliche Spendenempfänger sind ausdrücklich erwünscht und direkt an einen der Organisatoren zu richten.
Du möchtest uns deine Spende direkt überweisen? Kein Problem! Hier unsere Daten:
Spenden ganz einfach via TWINT:
Oder per Banküberweisung:
Berner Kantonalbank AG
3001 Bern
Zugunsten von:
Waldrock
Inkwilstrasse 3
3373 Röthenbach bei Herzogenbuchsee
IBAN: CH39 0079 0016 9319 9429 6
Zahlungszweck: Spende Kinderheim
Bisher unterstützte Organisationen:
2022 - Lebensgemeinschaft Sonnhalde, Wynigen
2019 - Wohngruppe Wolf, Niederwangen
2018 - Heilpädagogische Sonderschule, Balsthal
2017 - Lindenacker, Rütschelen
2016 - Blumenhaus, Buchegg
2016 - Kinderheim Lerchenbuehl, Burgdorf
2015 - Böglihuus, Derendingen
2015 - Kinderheim Friedau, Koppigen
2014 - Foyer Allalin, Oberbipp und La Neuveville
2013 - Kinderheim, Kriegstetten
2012 - Heilpädagogische Sonderschule, Huttwil
2011 - Trittbrett, Aarau
2010 - Heilpädagogisches Schulzentrum, Olten
2009 - Kinderheim Bachtelen, Sonderpädagogisches Zentrum für Verhalten und Sprache, Grenchen
2008 - Huus am Schärme, Hägendorf
2007 - Heilpädagogische Gesellschaft Schmätterling, Langenthal
2006 - Schulheim Lerchenbuehl, Burgdorf
2005 - Kinderheim Friedau, Koppigen
2004 - Stärngucker, Oberönz
2003 - Kinderheim, Deitingen
2002 - Stiftung Villa Erica, Nebikon
2001 - Kinderheim, Kriegstetten
2000 - Heilpädagogische Sonderschule, Balsthal
1999 - Heilpädagogische Sonderschule, Balsthal
1998 - Heilpädagogische Sonderschule, Schwarzenbach b.Huttwil
1997 - Paraplegikerzentrum, Nottwil
1996 - Paraplegikerzentrum, Nottwil
1995 - Kinderheim Schoren, Langenthal